Kürzung bei der Döllnitzbahn abgewendet!

Am 26. Juni wurde der Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen verabschiedet. Darin sind auch die Betriebsmittel (Bestellergelder) für die Schmalspurbahnen enthalten. Nach anfänglichen -40% und zwischenzeitlich -25% wurden nunmehr nur -10% Kürzung zum prognostizierten Wert für 2025 beschlossen, sowie der gleiche Betrag für 2026. Damit konnte durch intensive Bemühungen das Schlimmste verhindert werden.

Am 23. Juni wurde bereits in der ZVNL Verbandsversammlung beschlossen, der Döllnitzbahn die -10% Kürzung nicht weiter zu reichen, sondern in der Höhe des laufenden Verkehrsvertrage die prognostizierten Mittel ungekürzt und inklusive 1,8% Dynamisierung zur Verfügung zu stellen.

Damit ist die Döllnitzbahn bis auf weiteres in der Lage den bestellten Verkehr zu erbringen, kann auf Entlassungen verzichten und muss keine Fahrzeuge abstellen. Einige in der Vergangenheit zusätzlich zum Verkehrsvertrag erbrachten Fahrten werden aktuell nicht durchgeführt, um die Mittel für anstehende Fahrzeug-Untersuchungen anzusparen.

Zusätzlich wird der Döllnitzbahn vom ZVNL auch weiterhin ein Inflationsausgleich ÖPNV gezahlt, den der ZVNL vom Freistaat Sachsen und dieser vom Bund erhält. Dadurch konnte auch vor zwei Jahren schon auf eine Reduzierung des Verkehrs verzichtet werden, die wegen der gestiegenen Energie- und Personalkosten durch den Ukrainekrieg im Raum stand.

Eine gleiche positive Entwicklung gibt es im Übrigen bei der Zittauer Schmalspurbahn zu vermelden!

Nun gilt es, diese positive Entwicklung zu verstetigen. Insbesondere mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt ist es das Ziel, die Mittel für die Schmalspurbahnen innerhalb der Regionalisierungsmittel zukünftig ungekürzt weiter zu reichen.